RZL Programmaktualisierung
Allgemeine Informationen zur Programmaktualisierung entnehmen Sie bitte dem Setup-Handbuch Kapitel 4 Programmaktualisierung.
Voraussetzungen
Um eine Programmaktualisierung durchführen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Eine Internetverbindung muss vorhanden sein.
- Alle geöffneten RZL-Programme der Benutzer müssen vor Beginn des Updates geschlossen werden.
- Falls der RZL Update-Service nicht installiert ist, sind lokale Administratorrechte notwendig (der RZL Update-Service wird standardmäßig automatisch installiert).
- Falls „Kanzlei - Information - System / Board“ oder „Firmen - Board mit Basis Modul Belege“ installiert ist, sind erweiterte Benutzerrechte auf die SQL - Datenbank notwendig (siehe Setup-Handbuch Kapitel 12.8 Zusätzliche Konfigurationen).