RZL Programmaktualisierung

Allgemeine Informationen zur Programmaktualisierung entnehmen Sie bitte dem Setup-Handbuch Kapitel 4 Programmaktualisierung.

RZL Setup-Handbuch

Voraussetzungen

Um eine Programmaktualisierung durchführen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Eine Internetverbindung muss vorhanden sein.
  • Alle geöffneten RZL-Programme der Benutzer müssen vor Beginn des Updates geschlossen werden.
  • Falls der RZL Update-Service nicht installiert ist, sind lokale Administratorrechte notwendig (der RZL Update-Service wird standardmäßig automatisch installiert).
  • Falls „Kanzlei - Information - System / Board“ oder „Firmen - Board mit Basis Modul Belege“ installiert ist, sind erweiterte Benutzerrechte auf die SQL - Datenbank notwendig (siehe Setup-Handbuch Kapitel 12.8 Zusätzliche Konfigurationen).