Aktuelle RZL Programmversion

2.26.7

Erscheinungsdatum: 20. Juli 2026

 

Änderungen und Ergänzungen

Hinweis zum SEPA-Zahlungsverkehr

  • Ab der RZL Programmversion 2.26.9 wird in den RZL Programmen als Standard für Überweisungen und Bankeinzüge das Rulebook 9 (auch als Rulebook 2023, pain.001.001.09 o.ä. bezeichnet (vgl. Link dazu) hinterlegt.
    Bitte klären Sie mit Ihrem zuständigen Geldinstitut ab, ob dieses Format auch seitens Ihres Telebankings-Programms, mit dem Sie die erstellten Überweisungsdateien / Bankeinzugsdateien an Ihr Geldinstitut übermitteln, auch unterstützt wird.
    Falls das nicht der Fall sein sollte, hinterlegen Sie das bisherige Standardformat Rulebook 7.1 als benutzerdefinierte Auswahl.
    Sollten Sie bereits bisher eine benutzerdefinierte Auswahl des Rulebooks getroffen haben, so bleibt diese Einstellung selbstverständlich erhalten.

RZL Finanzbuchhaltung Klassik / EA-Rechnung

  • Bei Überweisungen wird bei Rulebook 6, Rulebook 7.1 und Rulebook 9 keine Empfängeradresse übermittelt.
  • Das aktualisierte neue, ab 2026 gültige, Formular für EStG109a wurde integriert.
  • In der Detailansicht zu einer CAMT-Zeile wird ein Fremdwährungsbetrag angezeigt.
  • [nur FIBU] Zahlungseingänge in Fremdwährung auf einem EUR-Bankkonto werden bei CAMT-Verbuchung mit Fremdwährungsbetrag vorgeschlagen, sofern FW-Verwaltung aktiviert ist.

RZL Belegverarbeitung für FIBU / FIBU Next

  • Die Optionen Zahlungsbedingungen beim Hinzufügen von Belegen übernehmen sind ab der Programmversion 2.26.7 standardmäßig deaktiviert.
  • Möchten Sie die Zahlungsbedingungen aus den Belegen in die FIBU übernehmen, aktivieren Sie diese Option bitte manuell in den Stammdaten.

RZL Lohn-/Gehaltsverrechnung

  • Der neue ELDA-Webservice steht ab sofort zur Verfügung – eine genaue Anleitung dazu finden Sie hier. Die Umstellung ist derzeit freiwillig, es kann weiterhin die gewohnte ELDA-Software verwendet werden. Im Herbst werden jedoch alle Anwender auf den ELDA-Webservice umgestellt. Bitte halten Sie daher bis dahin Ihre ELDA-Seriennummer sowie das zugehörige Passwort bereit, damit die Umstellung reibungslos erfolgen kann.
  • Das neue Formular E109a wurde integriert. Bei der Leistungsart Lizenzgebühr ist nun zusätzlich die Steuernummer des Ansässigkeitsstaates zu erfassen.
  • Bei einzelnen Dienstnehmer wurde in der vorherigen Version die Option Firmenfahrzeug irrtümlich deaktiviert. Diese Option wird nun bei Dienstnehmer mit PKW-Sachbezug automatisch wieder aktiviert.
  • Die Telearbeitstage und die Telearbeitsplatzpauschale werden bei der ELDA-Übermittlung für Auslandslohnzettel nicht mehr berücksichtigt.
  • Sachbezugslohnarten können nun auch als Auslandslohnarten definiert werden. Dadurch lassen sich die neuen Felder für PKW-Sachbezüge auch auf Auslandslohnzetteln befüllen.
  • Für BUAK-Betriebe wurde am Jahreslohnkonto und am Betriebsjahreslohnkonto die zusätzliche Zeile SV-AGA BUAK ergänzt.
  • Die Aufstellungen für den Sozialfonds der Kollektivverträge Gebäudereinigung und Bewachungsgewerbe können nun getrennt ausgegeben werden.
  • Bei Installationen ohne RZL BOARD konnte es beim Import der Rückmeldung zur VSNR-Anforderung in den Dienstnehmerstamm zu Problemen kommen. Dieser Fehler wurde behoben.
  • Beim Erstellen des mBGM wurde bei unbezahltem Urlaub in Kombination mit dem Zuschlag Z14 (WF-Wien) fälschlicherweise auch ein Z14-Betrag von null ausgewiesen, was zu einem Clearingfall führte. Dieser Fehler wurde behoben.

RZL Lohn Modul Reporting

  • Auf mehrfachen Wunsch stellen wir Ihnen für das RZL Lohnprogramm (in Kombination mit dem RZL Lohn Modul Reporting) zwei neue RZL Muster-Reports zur Verfügung:
    • Nr. 203: RZL Muster Dienstvertrag
      - Muster Arbeitsvertrag Arbeiter Gastronomie Stand 02072026
    • Nr. 250 RZL Muster Statistik LOHN
      - VZÄ monatlich auf Std.basis pro Kostenstelle Stand 02072026
      Hinweis: Beim Report VZÄ monatlich auf Std.basis pro Kostenstelle Stand 02072026 sind die Kostenstellen einzugeben. Es wird nur die Kostenstelle ausgelesen, die in der ersten Zeile im Register Kostenstelle / Kostenträger erfasst ist!
  • Nach der Installation in der ZMV können diese Reports auf die gewünschten Klienten überspielt werden.

RZL Anlagenabschreibung

  • IFB 2023: Es wird standardmäßig für den Vorschlag der 22% bzw. 20% auf das Anschaffungsdatum statt Inbetriebnahmedatum Bezug genommen.

RZL Bilanzierung

  • Das Aufstellungsdatum muss bei der Erstellung des ERV-Jab nicht mehr angegeben werden.
  • Zeilenumbrüche in der Anlage 2 werden nun auch in der Visualisierung richtig dargestellt.
  • Die Eingabe der Einstellungen zu den Anhängen des ERV-Jab wurde vom Erstellungs- in den Übermittlungsdialog übertragen. Details dazu entnehmen Sie bitte der Kurzanleitung.
  • Die Übermittlung der Zusatzangaben für Mikro-AGs wurde überarbeitet.

RZL WT-Steuererklärungen

  • K1 2024: Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr 2023/2024 wird uU ein Mischsatz (437,50/125 pro vollem Quartal) für die Mindest-KöSt herangezogen.
  • L17 ab 2024: Aliquote Aufteilung der SV-Beiträge auf laufende Einkünfte und Sonderzahlungen.
  • L17 ab 2025: SV-Beiträge auf Mitarbeitergewinnbeteiligung bzw. Mitarbeiterprämie werden herausgerechnet und nicht als Werbungskosten abgezogen.
  • K1 2023, 2024: Ist ein Steuerpflichtiger gleichzeitig Gruppenträger und Minderbeteiligter einer Beteiligungsgemeinschaft, wird ein abweichendes Wirtschaftsjahr in Punkt 5 Steuerbemessung nach § 26 c jetzt korrekt gedruckt und an FinanzOnline übermittelt.

RZL Kanzlei-Informations-System

  • Die Anzahl der anzuzeigenden Zuständigkeitsbereiche und Aktivitäten wurde in der Klientenliste auf maximal 50 Spalten erhöht.

E-Mail Adressen und Telefondurchwahlen zu den RZL Programmen

RZL Support Kontakte

Mo - Do: 8:30 bis 12:00 Uhr / 13:00 bis 16.00 Uhr

Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr

Bitte wenden Sie sich nach Möglichkeit per E-Mail an uns.

Sie können dadurch Anfragen an uns richten, ohne von unseren Bürozeiten abhängig zu sein oder auf einen freien Mitarbeiter warten zu müssen.