Aktuelle RZL Programmversion
2.26.4
Erscheinungsdatum: 21. April 2026
Änderungen und Ergänzungen
RZL Finanzbuchhaltung Klassik / EA-Rechnung
- EStG109a: Die Stammdaten der Auftragnehmer wurden um die Steuernummer des Ansässigkeitsstaates erweitert.
- EStG109a/b: In den Stammdaten der Auftragnehmer kann hinterlegt werden, ob die Bagatellgrenzen ignoriert werden sollen.
- Übermittlung EStG109a/b: Die Übermittlung kann optional über das ELDA-Webservice erfolgen.
RZL Finanzbuchhaltung Next
- Bei der elektronischen Übermittlung der ZM werden gem. Klarstellung des BMF vom Dezember 2025 die Bemessungsgrundlagen abgeschnitten und nicht gerundet.
RZL FIBU/EA Modul Belegverarbeitung
- In der Detailansicht der ungebuchten Belege kann beim Anlegen einer neuen Steuerzeile auf den FIBU Next Kontenplan des Klienten zugegriffen werden.
RZL EBICS-Schnittstelle
- Die PDF Zuordnung wurde verbessert. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, eine PDF Zuordnung erneut zu versuchen.
- Es wurde eine neue Funktion für die Überprüfung des HAC-Status von Zahlungsdateien implementiert. Der HAC-Status bestätigt eine erfolgreiche technische Übertragung zum Bankrechner für eine weitere Verarbeitung der Bank. Hierdurch kann in Zukunft der Status der Zahlungsdateien noch genauer nachverfolgt werden.
RZL Bilanzierung
- Die Darstellung der Vorspalten bei der Erstellung des ERV JAb wurde überarbeitet.
RZL Lohn-/Gehaltsverrechnung
- Für die neue Teilpension gemäß § 27a AIVG kann im Bereich der fixen Lohnarten nun ein entsprechender Zeitraum erfasst werden. Da es sich dabei seit diesem Jahr um einen Ausschlussgrund nach § 77 Abs. 4 EStG handelt, ist bei sinkenden Bezügen keine Anwendung des Kontrollsechstels erforderlich.
- Beim Export des Buchungsbelegs können im Feld Belegnummer ab sofort Platzhalter für Monat und Jahr verwendet werden. Dabei können die Platzhalter in den Formaten MMJJ oder MMJJJJ verwendet werden.
- Aufgrund der Änderungen in den Lohnsteuerrichtlinien (Rz 1083a) ist die Freigrenze für sonstige Bezüge bei Dienstnehmern der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse ab 2026 nicht mehr mit dem Jahreszwölftel, sondern mit dem Jahressechstel zu vergleichen.
- Auf dem Ausdruck der Abrechnung können ab sofort auch das Dienstjahr sowie der Vorrückungsstichtag aus dem Abrechnungsbildschirm Kollektivvertrag ausgewiesen werden. Beide neuen Optionen finden Sie unter Optionen (2).
- Aufgrund der Änderungen in der Lohnkontenverordnung wurden das Jahreslohnkonto, das Betriebsjahreslohnkonto sowie der Export für den Betriebsprüfer (GPLB) erweitert. Neu vorgesehen sind ein getrennter Ausweis der Sachbezüge, ein getrennter Ausweis der Bezüge nach § 68 Abs. 1 und 2 sowie ein zusätzlicher Ausweis der Anschaffungskosten und Prozentsätze für den KFZ-Sachbezug.
- Im Jahreslohnkonto bzw. Betriebsjahreslohnkonto wird nun auch bei Überstunden und Mehrarbeitsstunden mit frei definierbarem Zuschlagsprozentsatz die Anzahl der Überstunden in der Summenspalte berücksichtigt.
- In Verbindung mit der EFZ-Berechnungsautomatik und der Urlaubsersatzleistung konnte es bei Auswahl von „Zurück“ in der Abrechnungsvorschau zu einer ungewollten Erhöhung von Lohn/Gehalt kommen. Grund dafür war eine wiederholte Aliquotierung. Dieses Problem wurde in der vorliegenden Version behoben. Wir empfehlen, betroffene Abrechnungen zu kontrollieren.
- Info: Das Rulebook Deutschland EPC (pain.001.001.03) läuft mit Ende November 2026 aus.
Ein neues deutsches Rulebook ist hierfür nicht vorgesehen. Stattdessen ist künftig das österreichische Rulebook 9.0 (pain.001.001.09) anzuwenden.
Wir empfehlen daher, auf das Rulebook Österreich 9.0 umzustellen, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen. - Tipp: In einem der nächsten Updates wird bereits die Möglichkeit bereitgestellt, auf den ELDA Webservice umzustellen. Für den Umstieg werden die ELDA-Seriennummer sowie das zugehörige Passwort benötigt. Wir ersuchen Sie daher, diese Zugangsdaten ehestmöglich bereitzuhalten, damit die Umstellung reibungslos erfolgen kann.
RZL Honorarverrechnung Next
- Die Rechtschreibprüfung für den Text in der Leistungseingabe kann deaktiviert werden.
RZL WT-Steuererklärungen
- ESt-Vorberechnung ab 2025: Bei der Berechnung max. SV-Rückerstattung gemäß § 33 (8) Z 4 für 2025 (steuerfreie Einkünfte) werden nun auch die Progressionseinkünfte einbezogen.
- ESt-Vorberechnung ab 2023: Der Veranlagungsfreibetrag nach. § 39 (5) findet jetzt auch auf Grenzgänger Anwendung.
- KSt-Vorberechnung ab 2024: In die Berechnung der Zwischensteuer (Formular K2) fließen nun auch die Kennzahlen 108, 109, 111 und 112 ein.
RZL Kanzlei-Informations-System
- Aufgaben webERV Übermittlungen: Unter Verwaltung / Zuweisungen / webERV können nun Aufgabenvorlagen betreffend der Übermittlung des Jahresabschlusses an Manz hinterlegt werden.
Bei erfolgreicher Übermittlung wird die zu erledigende Aufgabe automatisch auf erledigt gesetzt. Bei nicht erfolgreicher Einbringung wird eine entsprechende Aufgabe auf Grundlage der hinterlegten Aufgabenvorlage für zu erstellende Aufgaben erstellt.
Sind im KIS unter FinanzOnline Databox Zuweisungen bereits Aufgabenvorlagen für Protokoll Jahresabschluss für zu erstellender/zu erledigende Aufgaben hinterlegt, werden diese automatisch in die Zuweisungen webERV übernommen.
Allgemeine Änderungen und Ergänzungen
- ZMV: Die Zugangsdaten für das ELDA-WEB-Service können in den Absenderstammdaten im Registerblatt Online-Dienste 2 hinterlegt werden.
E-Mail Adressen und Telefondurchwahlen zu den RZL Programmen
Mo - Do: 8:30 bis 12:00 Uhr / 13:00 bis 16.00 Uhr
Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr
Bitte wenden Sie sich nach Möglichkeit per E-Mail an uns.
Sie können dadurch Anfragen an uns richten, ohne von unseren Bürozeiten abhängig zu sein oder auf einen freien Mitarbeiter warten zu müssen.