Anwender-Information
LOHN

Stand: 17.12.2025, 08:30 Uhr

 

Ausstehender Beschluss: Überstundenzuschläge & Feiertagsarbeitsentgelt (§ 68 EStG)

 

Derzeit liegt ein Gesetzesentwurf vom 16.12.2025 vor, der für das Jahr 2026 folgende Änderungen vorsieht:

  • Überstunden (§ 68 Abs. 2 EStG):
    Geplant ist die Steuerfreiheit von bis zu 15 Überstunden pro Monat (max. EUR 170,00) im Zeitraum 01.01.2026–31.12.2026.
  • Feiertagsarbeitsentgelt:
    Feiertagsarbeitsentgelte sollen ab 01.01.2026 in den Anwendungsbereich des § 68 Abs. 1 EStG aufgenommen werden.

Wichtig:
Bis zum endgültigen Beschluss sind weiterhin die derzeit geltenden Regelungen anzuwenden:
Es werden 10 Überstunden pro Monat bis max. EUR 120,00 gemäß § 124b Z 440 EStG berücksichtigt. 

Nach Inkrafttreten der neuen Regelung ist eine Aufrollung erforderlich.