KanzleiPartnerBonus
Steuerkanzleien akquirieren Firmen
Empfehlen Sie die RZL Programme an Ihre Klienten weiter und profitieren Sie (bzw. Ihre Klienten) damit nicht nur von der vereinfachten Datenaustauschmöglichkeit und der Stärkung der Klientenbindung, sondern ab sofort auch vom KanzleiPartnerBonus!
Voraussetzung für den Erhalt des KanzleiPartnerBonus ist, dass uns Ihre Kanzlei direkt die vom Klienten/Klientin unterfertigen Bestellunterlagen per Mail an software@rzl.at retourniert!
Das RZL Partnerprogramm
Entscheiden sich Klienten Ihrer Kanzlei für die RZL Programme, übermitteln Sie uns bitte direkt die vom Klienten unterfertigten RZL Software-Verträge (Lizenz- und Wartungsvertrag mit Anlage 1 oder Software-Nutzungsvertrag mit Anlage 1) vollständig ausgefüllt per Mail an Software@rzl.at
Für Ihre Neukundengewinnung erhalten Sie (oder direkt der RZL Neukunde) von uns als KanzleiPartnerBonus 10 % der bezahlten Lizenzgebühr des Neukunden (falls sich Ihre Klientin/Klient für ein RZL Programm im Lizenzmodell entscheidet) oder EUR 200,- exkl. USt. (falls sich Ihre Klientin/Klient für eine RZL Programmbestellung im Rahmen eines RZL Nutzungsmodells entscheidet).
Zum Jahreswechsel erhält Ihre Kanzlei entweder eine KanzleiPartnerBonus-Gutschrift für alle zu den Teilnahmebedingungen akquirierten RZL Neukunden, welche Sie bei der nächsten RZL Wartungsrechnung in Abzug bringen können, oder der KanzleiPartnerBonus kann an Ihren Klienten "weitergegeben" und direkt bei der Neukunden-Bestellung in Abzug gebracht werden. Bei "Weitergabe" an Ihren Klienten vermerken Sie dies bitte direkt am Bestellformular (abzüglich KanzleiPartnerBonus) oder im Begleit-E-Mail zu den vom Klienten unterfertigten Bestellunterlagen.
Die RZL Programme für Klienten sind in folgenden Varianten und Versionen verfügbar:
In der Variante 1 "RZL Lizenzmodell" bieten wir Ihren Klienten verschiedenste RZL Programme zur Installation und Nutzung am Einzelplatz-PC oder am Server des Unternehmens (für die Nutzung im Netzwerk) an.
Variante 2: RZL Nutzungsmodell
In der Variante 2 "RZL Nutzungsmodell" bieten wir Ihren Klienten einerseits verschiedenste RZL Programme zur Nutzung über den RZL Cloud Server (ASP) als Online-Firmenversion an.
Andererseits bieten wir für jene Klienten, für die Ihre Kanzlei die Buchhaltung / Lohnverrechnung erstellt, die RZL Auswertungs-Firmenversion oder die "RZL Board Belegaufbereitung für Klienten" zur Installation und Nutzung am Einzelplatz-PC oder Server des Unternehmens an.